Was ist der Elbkulturfonds?
Der Elbkulturfonds der Behörde für Kultur und Medien fördert Projekte von hoher inhaltlicher und künstlerischer Qualität in Konzeption und Umsetzung.
Die Projekte sollen in Hamburg erarbeitet und hier präsentiert werden und dabei zugleich Strahlkraft für ein Publikum und eine Fachöffentlichkeit über die Stadtgrenzen hinaus entwickeln. Die Fördergelder werden einmal im Kalenderjahr jeweils für das Folgejahr vergeben.
Antragsfrist ist jeweils der 1. Juni bis 23:59 Uhr eines jeden Jahres. Diese Frist gilt für Projekte, die ab dem 1. Januar des Folgejahrs realisiert werden sollen. Fällt der 1. Juni auf einen Sonntag oder Feiertag, gilt der nächste Wochentag als Bewerbungsfrist.
Für die Bewerbung steht ein Online-Antragsverfahren zur Verfügung (rechte Seite).
Eine Jury aus externen Fachleuten empfiehlt der Behörde für Kultur und Medien aus den eingereichten Anträgen Projekte zur Förderung. Die Projekte stammen aus den Sparten Bildende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Theater, Performance, Video, Fotografie, Kunst im öffentlichen Raum, Design oder sind spartenübergreifend angelegt. In den Förderrichtlinien finden sich Informationen zu den Antragsmodalitäten, im Glossar werden für die Förderung der Behörde notwendige Fachbegriffe erläutert.
Der Elbkulturfonds soll große und mutige Projekte ermöglichen. Die Projekte sollten ein Volumen von mindestens etwa 50.000 Euro haben. Jährlich stehen für den Elbkulturfonds 500.000 Euro zur Vergabe zur Verfügung.
- Ausgeschlossen sind kommerziell realisierbare Vorhaben und solche, die sich im Rahmen der regulären Arbeit kultureller Institutionen in Hamburg mit deren Mitteln realisieren lassen.
- Die serielle Förderung aufeinander folgender Projekte ist nicht möglich.
- Der Ankauf und die Finanzierung von Beständen, wie z.B. für Bibliotheken, Museen und Archive, die Restaurierung von Kunstgegenständen, Herstellung von Büchern und Publikationen/Katalogen/Periodika/Verlagsproduktionen (Druckkostenzuschüsse), die Digitalisierung und Archivierung von Kunstgegenständen und -sammlungen, die Einrichtung und Pflege von Websites, der Kauf und die Unterhaltung von Gebäuden sowie die Produktion von Filmen durch den Elbkulturfonds sind ausgeschlossen.
- Für die Bewerbung ist das Online-Antragsverfahren zu nutzen.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Kultur und Medien, hat 2013 den Elbkulturfonds eingerichtet, um die Freie Szene Hamburgs zu stärken.