Quelle: Behörde für Kultur und Medien
Informationen zum Bewerbungsverfahren
Was wird gefördert?
Der Elbkulturfonds fördert Projekte der Sparten
Bildende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Theater, Performance, Video, Fotografie, Kunst im öffentlichen Raum und Design.
Auch die Förderung spartenübergreifender Projekte sowie Kooperationen verschiedener national und international agierender Künstlerinnen und Künstler ist möglich und erwünscht. Bereits durchgeführte oder begonnene Projekte werden nicht gefördert.
Bezüglich Filmförderung wenden Sie sich bitte direkt an die MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein.
Auswahlkriterien:
- Hamburg-Bezug: Die Projekte sollen überwiegend in und für Hamburg erarbeitet und präsentiert werden.
- Überregionale Bedeutung: Die Projekte sollen Strahlkraft für ein Publikum und eine Fachöffentlichkeit über die Stadtgrenzen hinaus entwickeln.
- Finanzielles Volumen: Die beim Elbkulturfonds beantragte Fördersumme sollte mindestens 50.000 Euro betragen. Eine ergänzende Förderung durch Drittmittel ist erwünscht.
- Teilhabe: Der Elbkulturfonds richtet sich gegen Benachteiligung. Bewerbungen von Künstlerinnen und Künstlern mit motorischen, visuellen, auditiven oder kognitiven Einschränkungen sowie Anträge, deren Projekte die kulturelle Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglichen oder fördern, sind ausdrücklich erwünscht.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Anträge können jedes Jahr zwischen dem 01. Mai und dem 01. Juni (Frist 23.59 Uhr) online gestellt werden. Diese Frist gilt für Projekte, die zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember des Folgejahres realisiert werden sollen. Die Ergebnisse des Juryverfahrens werden Ende August / Anfang September bekanntgegeben.
Alle Informationen zu den Förderkriterien finden Sie in den Downloads (Förderrichtlinie und Glossar). Dort finden Sie auch eine Vorlage für den Kostenfinanzierungsplan (KFP).
Antrag per Post
Sollten Sie den Antrag per Post stellen müssen, verwenden Sie bitte die Zuwendungsformulare „Antrag auf Projektförderung“ und „Ergänzende Angaben zum Elbkulturfonds“.
Bewerbungen können bis zum 1. Juni persönlich zu den Öffnungszeiten der Behörde für Kultur und Medien oder auf dem Postweg eingereicht werden. Es gilt der Poststempel.
Alle Informationen zu Zuwendungen, Antragsformularen und Rechtsgrundlagen unter https://www.hamburg.de/bkm/downloads
Wer wählt die Projekte aus?
Eine Jury empfiehlt aus den eingereichten Anträgen der Behörde für Kultur und Medien Projekte zur Förderung. Die Jury besteht aus fünf externen Fachleuten mit Expertise der verschiedenen Genres. Die Besetzung wechselt turnusmäßig.
Die Jury fördert Projekte, die ohne Zuwendung aus dem Elbkulturfonds nicht verwirklicht werden können.
Rückfragen zum Elbkulturfonds
Hannah Kayenburg
E-Mail: hannah.kayenburg@bkm.hamburg.de
Telefon: 040 428 24 213