Quelle: Behörde für Kultur und Medien
Was ist der Elbkulturfonds?
Der Elbkulturfonds der Behörde für Kultur und Medien fördert Projekte von hoher inhaltlicher und künstlerischer Qualität in Konzeption und Umsetzung.
Der Elbkulturfonds soll große und mutige Projekte ermöglichen. Die Projekte sollten ein Volumen von mindestens 50.000 Euro haben. Jährlich stehen für den Elbkulturfonds 500.000 Euro zur Vergabe zur Verfügung.
Die Projekte sollen in Hamburg erarbeitet und hier präsentiert werden und dabei zugleich Strahlkraft für ein Publikum und eine Fachöffentlichkeit über die Stadtgrenzen hinaus entwickeln. Die Fördergelder werden einmal im Kalenderjahr jeweils für das Folgejahr vergeben.
Antragsfrist ist jeweils der 1. Juni bis 23:59 Uhr eines jeden Jahres. Diese Frist gilt für Projekte, die ab dem 1. Januar des Folgejahrs realisiert werden sollen. Fällt der 1. Juni auf einen Sonntag oder Feiertag, gilt der nächste Wochentag als Bewerbungsfrist.
Für die Bewerbung steht ein Online-Antragsverfahren zur Verfügung. Auch eine Bewerbung per Post ist möglich.
Eine externe Fach-Jury empfiehlt der Behörde für Kultur und Medien aus den eingereichten Anträgen Projekte zur Förderung. Die Projekte stammen aus den Sparten Bildende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Theater, Performance, Video, Fotografie, Kunst im öffentlichen Raum, Design oder sind spartenübergreifend angelegt. In den Förderrichtlinien finden sich Informationen zu den Antragsmodalitäten, im Glossar werden für die Förderung der Behörde notwendige Fachbegriffe erläutert.
Rückfragen zum Elbkulturfonds
Hannah Kayenburg
E-Mail: hannah.kayenburg@bkm.hamburg.de
Telefon: 040 428 24 213