Förderrichtlinie

4 gelbe Kunststoffstühle in einem Raum, unordentlich gestapelt
© Fixpoetry Judith Sombray

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Was wird gefördert?

Ausgewählt werden, mit Ausnahme der Filmproduktion, Projekte aus allen künstlerischen Sparten, wie zum Beispiel Bildende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Theater, Performance, Video, Fotografie, Kunst im öffentlichen Raum, Design.

Spartenübergreifende Projekte sowie Kooperationen verschiedener national und international agierender Künstlerinnen und Künstler sind hierbei möglich und erwünscht.

Die Projekte sollen für Hamburg erarbeitet und hier präsentiert werden. Gleichzeitig sollen die Arbeiten Strahlkraft für ein Publikum und eine Fachöffentlichkeit über die Stadtgrenzen hinaus entwickeln.

Die Förderrichtlinie finden Sie auf der rechten Seite.


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