Förderrichtlinie

4 gelbe Kunststoffstühle in einem Raum, unordentlich gestapelt
© Fixpoetry Judith Sombray

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Was wird gefördert?

Ausgewählt werden, mit Ausnahme der Filmproduktion, Projekte aus allen künstlerischen Sparten, wie zum Beispiel Bildende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Theater, Performance, Video, Fotografie, Kunst im öffentlichen Raum, Design.

Spartenübergreifende Projekte sowie Kooperationen verschiedener national und international agierender Künstlerinnen und Künstler sind hierbei möglich und erwünscht.

Die Projekte sollen für Hamburg erarbeitet und hier präsentiert werden. Gleichzeitig sollen die Arbeiten Strahlkraft für ein Publikum und eine Fachöffentlichkeit über die Stadtgrenzen hinaus entwickeln.

Der Elbkulturfonds steht für Teilhabe und richtet sich gegen Benachteiligung. Die Behörde für Kultur und Medien begrüßt ausdrücklich Bewerbungen von Künstlerinnen und Künstlern mit motorischen, visuellen, auditiven oder kognitiven Einschränkungen sowie Anträge, deren Projekte die kulturelle Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglichen oder fördern.

Die Förderrichtlinie finden Sie auf der rechten Seite.


Werfen Sie auch einen Blick auf die Förderungen der vergangenen Jahre: